Merkblatt: Anpassungsqualifizierung Betriebsrat
ANERKANNT!
WIE KÖNNEN ARBEITNEHMERVERTRETERINNEN BESCHÄFTIGTE UNTERSTÜTZEN; UM EINE ANPASSUNGSQUALIFIZIERUNG ZU NUTZEN?
Wie können Arbeitnehmervertreter-Innen Beschäftigte unterstützen, um eine Anpassungsqualifizierung zu nutzen? Wenn die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen abgelehnt oder nur in Teilen anerkannt wird, kann der/die Beschäftigte unter Umständen von einer Anpassungsqualifizierung profitieren. Das heißt, die Beschäftigten können durch zusätzliche Seminare oder Lehrgänge die noch fehlenden Qualifikationen nachholen und so eine vollwertige Anerkennung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten erreichen. Ein Weg der Anpassungsqualifizierung sind betriebsinterne Bildungsmaßnahmen: Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten hier die Möglichkeit, bei Fragen der betrieblichen Aus- und Weiterbildung mitzubestimmen.
Anpassungsqualifizierung allgemein
Arbeitgeber und Betriebsrat haben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung und in Zusammenarbeit mit den für die Berufsbildung und deren Förderung zuständigen Stellen die berufliche Qualifizierung der Arbeitnehmer zu fördern (§ 96 Absatz 1 BetrVG). Dazu gehören unter anderem berufliche Fortbildungen. Diese sollen berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und erweitern oder an technische Entwicklungen anpassen.
Beschäftigte vorschlagen
Besonders gute Chancen auf eine vom Betrieb organisierte und bezahlte Anpassungsqualifizierung im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens haben Beschäftigte in Betrieben, in denen betriebliche Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden. Denn dort hat der Betriebsrat bei der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen (§ 98 Absatz 1 BetrVG). Noch besser: Der Betriebsrat darf Vorschläge machen, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Maßnahmen teilnehmen sollen (§ 98 Absatz 3 BetrVG). Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter können dafür sorgen, dass Beschäftigte mit ausländischen Qualifikationen gezielt gefördert werden und die Chance auf volle Anerkennung ihrer Abschlüsse erhalten.
Unterstützung bei Details
Ist die Chance auf eine Anpassungsqualifizierung gegeben, sollten Betriebsräte die Beschäftigten unterstützen. Oft gilt es noch viele Fragen zu klären: Wo und wie werden die Maßnahmen durchgeführt? Intern oder extern? Wer übernimmt weitere Kosten wie zum Beispiel Reisekosten oder Kosten für Schulungsmaterial? Gibt es Möglichkeiten der Freistellung? Für Betroffene und Beschäftigte lohnt es sich auf jeden Fall, Kontakt mit den Anlaufstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ aufzunehmen.
Weitere Informationen:
Die Anlaufstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ bieten Informationen zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und verweisen Anerkennungsinteressierte an die für ihre Anliegen zuständigen örtlichen Stellen:
www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
beratungsstellen_iq_netzwerk.php
Betriebsverfassungsgesetz § 96 Förderung der Berufsbildung, § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Däubler, Kittner, Klebe, Wedde (Hrsg.): Betriebsverfassungsgesetz – Kommentar für die Praxis. 13. Auflage. Bund Verlag. Seiten 1878 – 1904